Versichern Sie Ihr Handy!

Mit Handyoase und der AXA wird Ihr Handy gegen die gängigsten Risiken weltweit versichert. Wir bieten Schutz bei:

  • Bedienungsfehler
  • unsachgemäße Behandlung
  • Überspannung, Induktion
  • Kurzschluß, Blitzschlag
  • Schäden durch Flüssigkeit
  • Stoß-, Sturz- und Fallschäden
  • Unfallschäden
  • höhere Gewalt
  • Überschwemmung
  • Raub und Plünderung
  • Einbruchdiebstahl (einschl. KFZ)
  • einfacher Diebstahl

Handyschutzversicherung

Wählen Sie je nach Wert Ihres Handys aus einem der vier folgenden Versicherungspakete:

Basic Plus-Paket

Fakten des Basic Plus-Paketes:
  • Monatliche Zahlungsweise
  • 24 Monate Laufzeit (max. 36)
  • 200 Euro Höchstleistung
  • 15 Euro Selbstbehalt im Schadensfall
Jetzt das Basic-Paket bestellen!
Versicherungsschutz weltweit gegen:
  • Bedienungsfehler
  • unsachgemäße Behandlung
  • Überspannung, Induktion
  • Kurzschluß, Blitzschlag
  • Schäden durch Flüssigkeit
  • Stoß-, Sturz- und Fallschäden
  • Unfallschäden
  • höhere Gewalt
  • Überschwemmung
  • Übernahme Transportkosten bei defektem Gerät
  • wenn möglich Sicherung aller Daten (Bilder, Adressen, Kontakte)

Standard Plus-Paket

Fakten des Standard Plus-Paketes:
  • Monatliche Zahlungsweise
  • 24 Monate Laufzeit (max. 36)
  • 350 Euro Höchstleistung
  • 15 Euro Selbstbehalt im Schadensfall
Jetzt das Standard-Paket bestellen!
Versicherungsschutz weltweit gegen:
  • Bedienungsfehler
  • unsachgemäße Behandlung
  • Überspannung, Induktion
  • Kurzschluß, Blitzschlag
  • Schäden durch Flüssigkeit
  • Stoß-, Sturz- und Fallschäden
  • Unfallschäden
  • höhere Gewalt
  • Überschwemmung
  • Raub und Plünderung
  • Einbruchdiebstahl (einschl. KFZ)
  • Telefonkostenerstattung (max. 10 €)
  • Übernahme Transportkosten bei defektem Gerät
  • wenn möglich Sicherung aller Daten (Bilder, Adressen, Kontakte)
  • Stellung eines Ersatzgerätes

Premium Plus-Paket

Fakten des Premium Plus-Paketes:
  • Monatliche Zahlungsweise
  • 24 Monate Laufzeit (max. 36)
  • 600 Euro Höchstleistung
  • 25 Euro Selbstbehalt im Schadensfall
  • 20% der Deckungssumme Selbstbehalt bei einfachem Diebstahl
Jetzt das Premium-Paket bestellen!
Versicherungsschutz weltweit gegen:
  • Bedienungsfehler
  • unsachgemäße Behandlung
  • Überspannung, Induktion
  • Kurzschluß, Blitzschlag
  • Schäden durch Flüssigkeit
  • Stoß-, Sturz- und Fallschäden
  • Unfallschäden
  • höhere Gewalt
  • Überschwemmung
  • Raub und Plünderung
  • Einbruchdiebstahl (einschl. KFZ)
  • Telefonkostenerstattung (max. 50 €)
  • einfacher Diebstahl
  • Übernahme Transportkosten bei defektem Gerät
  • wenn möglich Sicherung aller Daten (Bilder, Adressen, Kontakte)
  • Stellung eines Ersatzgerätes

Platinum Plus-Paket

Fakten des Platinumum-Paketes:
  • Monatliche Zahlungsweise
  • 24 Monate Laufzeit (max. 36)
  • 900 Euro Höchstleistung
  • 35 Euro Selbstbehalt im Schadensfall
  • 25% der Deckungssumme Selbstbehalt bei einfachem Diebstahl
Jetzt das Platinum-Paket bestellen!
Versicherungsschutz weltweit gegen:
  • Bedienungsfehler
  • unsachgemäße Behandlung
  • Überspannung, Induktion
  • Kurzschluß, Blitzschlag
  • Schäden durch Flüssigkeit
  • Stoß-, Sturz- und Fallschäden
  • Unfallschäden
  • höhere Gewalt
  • Überschwemmung
  • Raub und Plünderung
  • Einbruchdiebstahl (einschl. KFZ)
  • Telefonkostenerstattung (max. 100 €)
  • einfacher Diebstahl
  • SIM-Kartenkostenerstattung bei Eigentumsdelikten
  • Übernahme Transportkosten bei defektem Gerät
  • wenn möglich Sicherung aller Daten (Bilder, Adressen, Kontakte)
  • Stellung eines Ersatzgerätes

Fragen - ...und die Antworten darauf


Wer ist der Versicherungsträger bei Handyschutz24 ?
Die AXA Versicherung AG mit Hauptsitz in Köln

Wo kann ich Handyschutz24 abschließen ?
Abgeschlossen werden kann Handyschutz24 nur im Handy-Fachhandel und via Internet, bei den uns angeschlossenen Handy-Online-Shops. Ein Abschluss über einen Versicherungsmakler oder direkt bei der AXA Versicherung AG ist nicht möglich

Mein Gerät ist älter als 3 Monate. Kann ich dieses auch versichern lassen ?
Nein, leider nicht. Das Gerät darf nicht älter als 3 Monate sein (Rechnungsdatum).

Wo erfahre ich, wieviel mein Gerät ohne Vertrag wert ist/war ?
Sie erfahren es von Ihrem Bezugshändler oder bei uns. Der Versicherungswert ist immer der Kaufpreis ohne Bezuschussung durch den Anbieter.

Ich habe ein Prepaid-Handy, kann ich dieses auch versichern ?
Ja, die Versicherung ist für alle Handys, ob Prepaid oder Vertrag, möglich.

Ich habe ein Gerät, dessen Kaufpreis über 400 EUR liegt/lag. In welchem Paket sollte ich es versichern ?
Damit Sie nicht unterversichert sind, empfehlen wir Ihnen das PremiumPLUS-Paket mit 600,- € Höchstleistung, für 4,95 € pro Monat

Kann die Versicherung auch für etwas anderes als ein Handy abgeschlossen werden ?
Ja, auch für PDAs, MDAs, XDAs, PocketPCs und Smartphones.

Wie lange läuft der Handyschutz24-Vertrag?
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate, maximal 36 Monate.

Was erhalte ich nach Abschluss des Handyschutz24-Vertrags ?
Sie erhalten nach Eingang des Auftrages ein Info-Brief mit dem offiziellen Versicherungsschein, den Vertragsbedingungen, Verbraucher-Infos, Hotline-Nummern sowie Infos zur Schadensregulierung.

Wie zahle ich die Prämie zum Handyschutz24 ?
Immer monatlich zum 1. im Lastschriftverfahren.

Wann beginnt der Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz beginnt bei erfolgreichem Einzug der ersten Prämie zu dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt.

Was muss ich tun, wenn mein Handy gestohlen wurde, bzw. defekt ist ?
Sie rufen einfach die Handyschutz24-KundenHotline an. Die Rufnummer erhalten Sie mit den Versicherungsunterlagen. Dort wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise mitgeteilt.

Muss ich die Transportkosten für die Einsendung meines defekten Gerätes tragen ?
Nein, da bereits ab dem BasicPLUS - Paket die Transportkosten mittels eines FreeWay-Paketaufklebers von uns übernommen werden. Informieren Sie sich hierüber direkt bei einem unserer Hotline-Mitarbeiter.

Was passiert mit meinen auf dem Gerät gespeicherten Daten, wie z.b. heruntergeladene Klingeltöne und Fotos ?
Bereits ab dem BasicPLUS-Paket werden, sofern es technisch noch möglich ist, alle Ihre zu sichernden Daten für der Reparatur gesichert.

Erhalte ich ein Ersatzgerät, wenn ich mein Mobilfunkgerät zur Reparatur einsende, und muss ich dafür bezahlen? Welche Art von Ersatzgerät erhalte ich ?
Bereits ab dem StandardPLUS-Paket erhalten Sie von uns für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät kostenfrei zur Verfügung gestellt. Dieses Ersatzgerät soll lediglich die Möglichkeit der Telefonie bieten.

Erhalte ich auch ein Ersatzgerät für die Dauer der Schadenabwicklung, wenn mein Gerät gestohlen wurde ?
Nein, bei einem Abhandenkommen des Gerätes wird kein Leihgerät für die Abwicklung des Schadenfalls zur Verfügung gestellt.

Was ist wenn die Versicherungshöchstleistung im Schadenfall überschritten wird ?
Ist die Versicherungshöchstleistung im Schadenfall überschritten, zahlen Sie als Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zum Rechnungsbetrag (Unterdeckung).

Wie lange dauert eine Reparatur im Schadenfall ?
Nach Eingang des Gerätes im Service-Center wird Ihr Gerät schnellstmöglichst repariert und Ihnen wieder zur Verfügung gestellt.

Gilt der Handyschutz24 auch für ein verlorengegangenes Handy ?
Nein, gegen Verlieren oder Vergessen kann man ein Handy nicht versichern. In diesem Fall kann die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden.

Wo gilt der Diebstahl-Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt weltweit, auch wenn das Gerät aus dem Auto geklaut wurde.

Was passiert im Falle eines Diebstahls oder wenn mein Gerät einen Totalschaden hat? Bekomme ich einen Geldersatz oder ein neues Gerät? Was ist, wenn es das Gerät gar nicht mehr gibt?
Wenn das Gerät gestohlen wurde (abhängig vom abgeschlossenen Versicherungs-Paket), bekommen Sie über die Versicherung ein Gerät gleichen Typs. Sollte es das Gerät am Markt nicht mehr geben, erhalten Sie ein gleichwertiges (technisch vergleichbares) Gerät. Eine Barauszahlung ist in keinem Fall möglich. Sinn der Versicherung ist es lediglich, den vorherigen "Zustand" wiederherzustellen.

Sind bei einem Diebstahl die dadurch entstandenen Telefongebühren mitversichert ?
Ja, bei dem StandardPLUS-, dem PremiumPLUS- und dem PlatinumPLUS-Paket sind bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub und Plünderung Telefongebühren bis max. 100,- € (abhängig vom jeweiligen Paket) innerhalb der Versicherungslaufzeit mitversichert.

Läuft mein Handyschutz24-Vertrag automatisch nach 2 Jahren weiter ?
Wenn Sie die Versicherung nicht kündigen, läuft diese noch ein weiteres 3. Jahr; danach endet sie automatisch, womit das Gerät den Versicherungsschutz verliert. Eine Kündigung zum Ende der 24-monatigen Mindestlaufzeit muss mindestens 3Monate vorher in Schriftform erfolgen.

Ist mein beim Mobilfunkgerät mitgesandtes oder nachträglich erworbenes Zubehör (Speicherkarte, etc.) mitversichert ?
Nein, etwaige Zubehörteile, wie zum Beispiel die Speicherkarte, Ladegerät oder ähnliches sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.

Obwohl mein Handy 300,- EUR gekostet hat, möchte ich den Handyschutz24 nur über 200,- EUR Versicherungssumme abschließen - ist das möglich ?
Das ist möglich, beachten Sie aber bitte, dass Sie dann unterversichert sind. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, kann nur der Höchstbetrag (je nach abgeschlossenem Versicherungs-Paket, abzgl. Selbstbehalt) für die Ersatzbeschaffung durch den Versicherer aufgewendet werden. Wenn die Ersatzbeschaffung teurer als die vereinbarte Höchstentschädigung ist, müssen Sie als Versicherungsnehmer die Differenz selbst tragen (Unterdeckung).

Kann ich innerhalb der Vertragslaufzeit von 24/36 Monaten das Gerät wechseln?
Ja! Geregelt ist der Gerätewechsel innerhalb unserer AGBs. Sie müssen den Gerätewechsel schriftlich mitteilen und erhalten dann eine neue/aktuallisierte Versicherungsbestätigung mit den aktuellen Daten des Versicherungsgegenstandes.

Muss ich noch sonstige Zusatzkosten (Abschlussgebühr etc.) tragen ?
Nein, es fallen nur die monatlichen Versicherungsprämien für das von Ihnen abgeschlossene Versicherungs-Paket an.

Bedingungen für den Handyschutz24 Gruppenvertrag

Fassung Oktober 2006

Bitte lesen Sie diese Versicherungsinformation aufmerksam durch. Wenn Sie mit dem Inhalt des Schutzbriefes nicht einverstanden sind, können Sie der Teilnahme am Gruppenvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen widersprechen.

Schriftliche Form:
Alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Versicherten bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich an die: Handyschutz24 Verwaltungs- u. Vertriebsgesellschaft mbH, Postfach 4133, 59037 Hamm zu richten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Handyschutz24 Service Hotline (Mo. – Fr. 9 - 18 Uhr) 01805 – 24 42 63 0,12 €/min. Service Hotline weltweit: +49 – 2381 – 4 82 0070

Versicherungsnehmer
Handyschutz24 Verwaltungs- u. Vertriebsgesellschaft mbH, Postfach 4133, 59037 Hamm (kurz HS24)

Versicherter
Versicherter ist der jeweilige Kunde, der einen Schutzbrief erworben hat.

Versicherer
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln (kurz AXA)

HS24 stellt seinen Kunden, die einen Schutzbrief erworben haben, über die AXA Versicherung AG, folgende Leistungen zur Verfügung:

§ 1 Versicherte Geräte
Der Schutzbrief erstreckt sich auf das in der Beitrittserklärung benannte neue Mobilfunkendgerät (Handy)/PDA. Nicht versicherbar sind Ausstellungsgeräte, reimportierte Geräte und Geräte, die bei Antragseingang bei HS24 älter als 3 Monat sind. Maßgeblich für die Berechnung des Alters ist das Kaufdatum. Wird aufgrund falscher Angaben im Antrag erst nach Dokumentierung, z.B. anlässlich eines Schadens, festgestellt, dass das versicherte Gerät nicht über diesen Vertrag versicherbar ist, wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben. Die Prämien werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € erstattet.

§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherungsschutz besteht für Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes (Sachschäden) durch: a) Bedienungsfehler; b) Bodenstürze, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden Ziffer ; c) Überspannung, Induktion, Kurzschluss; Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosiond) Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte; nach Ablauf der Gewährleistungs- oder Garantiezeit des Herstellers oder Händlers auch für Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes (Sachschäden) durch: a) Konstruktionsfehler;, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler; bei Verlust des Gerätes durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung (nur im StandardPlus, PremiumPlus und PlatinumPlus Paket). Zusätzlich werden als deren Folge widerrechtlich entstandene Gesprächsgebühren ersetzt. Die Maximalerstattung pro versichertem Handy/PDA beträgt 10 € im StandardPlus, 50 € im PremiumPlus sowie 100 € im PlatinumPlus Paket. (Versicherungsschutz bei Eigentumsdelikten besteht nicht im BasicPlus Paket) 4. Versicherungsschutz besteht a) bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes nur, wenn dieses inklusive des vollständigen serienmäßigen Zubehör dem Versicherer zwecks Prüfung vorgelegt wird; b) bei Verlust des Gerätes durch Einbruchdiebstahl (nur im StandardPlus, PremiumPlus und PlatinumPlus Paket) nur, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraum eines verschlossenen PKW befand und der Einbruchdiebstahl nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde; (Versicherungsschutz bei Eigentumsdelikten besteht nicht im BasicPlus Paket) c) bei Verlust des Gerätes durch Diebstahl (nur im PremiumPlus und PlatinumPlus Paket) nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wurde. (Versicherungsschutz bei Diebstahl besteht nicht im BasicPlus und StandardPlus Paket).

§ 3 Ausschlüsse
Versicherungsschutz besteht nicht für: Schäden, die unmittelbar oder mittelbar entstehen durch: a) Krieg, Bürgerkrieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte; Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen; b) Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehungen, Verfügungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand; c) elementare Naturereignisse oder Kernenergie; Schäden: a) durch Witterungseinflüsse; b) durch dauernde Einflüsse des Betriebes, normale Abnutzung; c) durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur, Eingriffe nicht vom Versicherer autorisierter Dritter, unsachgemäße, nicht bestimmungsgemäße oder ungewöhnliche, insbesondere nicht den Herstellervorgaben entsprechende, Verwendung oder Reinigung des Gerätes; d) an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler; e) an Verschleißteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Batterien und Akkus; f) für die ein Dritter aufgrund von Garantie- oder Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen zu haften hat; es sei denn, es handelt sich um Schäden gemäß § 2 Ziff. 1d; g) durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Versicherten oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes; h) Abhandenkommen durch Liegenlassen, Vergessen und Verlieren. unmittelbare und mittelbare Sachfolgeschäden und Vermögensschäden. Leistungen, die aufgrund von Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten notwendig werden. Leistungen, die zur Beseitigung unerheblicher Mängel, insbesondere Kratz-, Schramm-, und Scheuerschäden sowie sonstiger Schönheitsfehler, die den technischen Gebrauch des Gerätes nicht beeinträchtigen, erbracht werden.

§ 4 Umfang der Ersatzleistung
HS24 wickelt im Namen der AXA ersatzpflichtige Schäden direkt mit dem Versicherten ab. Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag stehen ausschließlich HS24 zu. Ein eigener Anspruch des Versicherten gegen AXA auf Zahlung oder Leistung der Entschädigung besteht nicht. Die Ersatzleistung beschränkt sich – unter Ausschluss eines jeden weiteren Anspruches – a) auf die Freistellung des Versicherten von den Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Gerätes durch ein vom Versicherer beauftragtes Unternehmen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass bei der Reparatur Änderungen oder Konstruktionsverbesserungen vorgenommen werden, gehen zu Lasten des Versicherten. b) auf die kostenlose Abholung und den Rückversand des Gerätes an den Versicherten. c) auf die Sicherung des internen Speichers des Gerätes, soweit eine Sicherung technisch möglich ist und die Beschädigung nicht durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler entstanden ist, vgl. § 3, 2d. d) Sollte eine Reparatur technisch oder objektiv unmöglich oder unwirtschaftlich sein, beschränkt sich die Ersatzleistung auf die Freistellung von den Kosten der Gestellung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte (ggf. auch eines Gebrauchtgerätes) durch HS24. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den Zeitwert abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes. Überschreiten die Reparaturkosten oder die Kosten der Ersatzgerätgestellung den Zeitwert des versicherten Gerätes bei Eintritt des Schadens, erhält der Versicherte ein gebrauchtes Ersatzgerät oder den entsprechenden Wert als Geldersatz nach Wahl des Versicherers. Der Zeitwert des versicherten Gerätes ist im ersten Versicherungsjahr der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Anschaffung des Gerätes, maximal jedoch die in der Versicherungsbestätigung dokumentierte Deckungssumme. Der Zeitwert reduziert sich vom zweiten Versicherungsjahr an um 20% pro angefangenem Versicherungsjahr. Die versicherte Deckungssumme ist, je nach abgeschlossenem Schutzpaket, je Schaden auf: a) 200 € im BasicPlus Paket b) 350 € im StandardPlus Paket c) 600 € im PremiumPlus Paket e) 900 € im PlatinumPlus Paket zzgl. widerrechtlich entstandener Gesprächsgebühren von max. 10 € im StandardPlus, 50 € im PremiumPlus Paket und 100 € im PlatinumPlus sowie abzgl. des vereinbarten Selbstbehaltes begrenzt. Bei Ersatzgerätgestellung oder Entschädigung in Form von Geldersatz kann der Versicherer die Herausgabe des versicherten Gerätes und des serienmäßigen Zubehörs verlangen. Der Versicherte hat im Schadenfall keinen Anspruch auf Geldersatz.

§ 5 Selbstbehalt
Bei bedingungsgemäß versicherten Sachschäden trägt der Versicherte je nach vereinbartem Schutzpaket einen Selbstbehalt in Höhe von: a) 15 € im BasicPlus und StandardPlus Paket b) 25 € im PremiumPlus Paket c) 35 € im PlatinumPlus Paket
Bei gemäß § 2 Ziffer 4b versichertem Einbruchdiebstahl trägt der Versicherte je nach vereinbartem Schutzpaket einen Selbstbehalt in Höhe von: a) 15 € im StandardPlus Paket und BasicPlus Paket b) 25 € im PremiumPlus Paket c) 35 € im PlatinumPlus Paket
Bei gemäß § 2 Ziffer 4c versichertem Diebstahl trägt der Versicherte im PremiumPlus Paket einen Selbstbehalt in Höhe von 20% der Deckungssumme mind. aber 25 € sowie im PlatinumPlus Paket einen Selbstbehalt in Höhe von 25% der Deckungssumme mind. aber 35 €
HS24 ist berechtigt, die gemäß § 5 Ziffer 1 bis 3 vereinbarte Selbstbeteiligung vom Konto des Versicherten abzubuchen.

§ 6 Subsidiarität
Der Versicherer gewährt dem Versicherten insoweit keinen Versicherungsschutz, als der Versicherte Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag des Versicherten beanspruchen kann.

§ 7 Örtliche Geltung der Versicherung
Die Versicherung gilt weltweit. Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Schutzbrief ist ausschließlich der Wohnort des Versicherten in Deutschland oder Österreich.

§ 8 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zum, in der Beitrittserklärung, angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherte den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig an HS24 zahlt. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 24 Monate und verlängert sich stillschweigend einmalig um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Die Versicherungsperiode beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Im Totalschadenfall und bei Erreichen der Gesamtschadensumme erlischt die Versicherung. Die Prämie ist für die gesamte Versicherungsperiode fällig.

§ 9 Beitrag
Die Zahlung des Beitrages ist nur im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens möglich.

§ 10 Fälligkeit und Folgen verspäteter Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrages
Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der fällige Erst- oder Einmalbeitrag nach Erhalt der Beitrittserklärung und der Zahlungsaufforderung oder nach Ablauf der Widerspruchsfrist und Zahlungsaufforderung eingezogen werden kann und der Versicherte einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Erst- oder Einmalbeitrag ohne Verschulden des Versicherten von HS24 nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn der Versicherte nach schriftlicher Aufforderung durch HS24 die bei der Erteilung der Einzugsermächtigung angegebenen Daten unverzüglich überprüft und korrigiert bzw. dies veranlasst und der Erst- oder Einmalbetrag danach erfolgreich eingezogen werden kann. Zahlt der Versicherte die erste Prämie nicht rechtzeitig sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Zahlt der Versicherte den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann HS24 vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Es gilt als Rücktritt, wenn HS24 den ersten oder einmaligen Beitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend macht.

§ 11 Fälligkeit und Folgen verspäteter Zahlung des Folgebeitrages
Die Folgebeiträge sind am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der fällige Folgebeitrag zu dem in der Beitrittserklärung oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt eingezogen werden kann und der Versicherte einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Ergänzend gilt § 10 Ziffer 3 entsprechend. Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherte ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. HS24 kann den Versicherten schriftlich zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. HS24 ist berechtigt, Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Ist der Versicherte nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 3 Satz 2 darauf hingewiesen wurde. Ist der Versicherte nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann HS24 den Vertrag kündigen, wenn er den Versicherten mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 3 Satz 2 darauf hingewiesen hat. Hat HS24 gekündigt und zahlt der Versicherte nach Erhalt der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

§ 12 Gerätetausch/Veräußerung des Gerätes an einen Dritten
Sollte der Versicherte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung den Kaufvertrag für das Gerät rückgängig machen, kann der Schutzbrief gegen Erstattung der zeitanteiligen Prämie zum Ende des Meldemonats gekündigt werden (maßgebend ist der Posteingang bei HS24). Wird das Gerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung durch ein neues Gerät gleicher Art und Güte ersetzt, geht der Schutzbrief auf das neue Gerät über. Voraussetzung für den Übergang ist die schriftliche Anzeige des Geräteaustauschs an HS24. Die für das ursprüngliche Gerät vereinbarte Vertragslaufzeit sowie der vereinbarte Deckungsumfang verändert sich dadurch nicht. Falls der Schutzbrief bereits in Anspruch genommen wurde, behält HS24 sich vor, eine Aufwandsentschädigung geltend zu machen. Wird ein versichertes Gerät vom Versicherten veräußert, so endet der Versicherungsschutz für das Gerät mit dem Tage der Veräußerung. Der Erwerber kann innerhalb von vier Wochen nach Veräußerung beantragen, dass die Versicherung auf ihn übergeht.

§ 13 Obliegenheiten des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherte ist verpflichtet: a) den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden, telefonisch oder schriftlich der HS24 GmbH, Postfach 4133, 59037 Hamm anzuzeigen; nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisung des Versicherers oder seines Beauftragten einzuholen und zu befolgen, sowie Ersatzansprüche gegen Dritte form- und fristgerecht, ggfs. auch gerichtlich, geltend zu machen oder auf andere Weise sicherzustellen; b) den Versicherer und dessen Beauftragten bei der Schadenermittlung und -regulierung nach Kräften zu unterstützen, ihnen ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege im Original einzureichen; c) Schäden durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung, Sabotage, Vandalismus oder durch vorsätzliche Beschädigung durch Dritte unverzüglich – unter detaillierter Angabe der abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Geräte – der nächst erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer oder dessen Beauftragten eine Kopie der Anzeige zu übersenden. Verletzt der Versicherte eine der in Ziffer 1 genannten Obliegenheiten verliert er seinen Versicherungsschutz, es sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. a) Bei grob fahrlässiger Verletzung behält der Versicherte insoweit seinen Versicherungsschutz, als die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Entschädigung gehabt hat. b) Hatte eine vorsätzliche Verletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung der Entschädigung oder deren Umfang Einfluss, so bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen oder wenn den Versicherten kein erhebliches Verschulden trifft.

§ 14 Wieder herbeigeschaffte versicherte Sachen
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, hat der Versicherte dies nach Kenntniserlangung dem Versicherer oder dessen Beauftragten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Hat der Versicherte den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache ein Ersatz oder eine Entschädigung geleistet wurde, hat der Versicherte das Ersatzgerät zurückzugeben bzw. die Entschädigung zurück zu zahlen oder die Sache dem Versicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherte hat dieses Wahlrecht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der schriftlichen Aufforderung des Versicherers auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn der Versicherte die Möglichkeit hat, sich den Besitz wieder zu verschaffen.

§ 15 Besondere Verwirkungsgründe
Hat der Versicherte den Versicherer arglistig über Tatsachen getäuscht oder dies versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Täuschung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen gemäß Satz 1 als bewiesen.

§ 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftänderungen
1. Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen (z. B. Kündigungen oder Schadenmeldungen) sind schriftlich abzugeben. Sie sind ausschließlich an die HS24 GmbH, Postfach 4133, 59037 Hamm zu richten. 2) Hat der Versicherte eine Änderung seiner Anschrift HS24 nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherten gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie ohne die Anschriftenänderung bei regelmäßiger Beförderung dem Versicherten zugegangen sein würde.

§ 17 Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht

Hausanschrift: Handyschutz24 Verwaltungs- und Vertreibsgesellschaft mbH, Elsterweg 6, 59075 Hamm
Postanschrift: Handyschutz24 Verwaltungs- und Vertreibsgesellschaft mbH, Postfach 4133, 59075 Hamm


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